Gewinnfreibetrag

gem. § 10 EStG

Aktuelles zur Nutzung des Gewinnfreibetrags

Diese zur Förderung von Klein- und Mittelbetrieben geschaffene Steuerbegünstigung ermöglicht Ihnen, bis zu 45.350 Euro pro Jahr – einkommensteuerfrei zu stellen. Der Gewinnfreibetrag gem. § 10 EStG steht unabhängig von der Gewinnermittlungsart sowohl Bilanzierern als auch Einnahmen-Ausgabenrechnern zu. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie übersichtlich zusammengestellt:


Der Gewinnfreibetrag im Detail

Der Prozentsatz für die Ermittlung des Gewinnfreibetrages ist für bestimmte Gewinnanteile gestaffelt:
Gewinnanteile bis EUR 175.000,- 13 %
Gewinnanteile zwischen EUR 175.000,- und EUR 350.000,- 7 %
Gewinnanteile zwischen EUR 350.000,- und EUR 580.000,- 4,5 %
Für Gewinnanteile ab EUR 580.000,- steht kein Gewinnfreibetrag zu. 

Die ersten 30.000 Euro Gewinn werden in Form des Grundfreibetrags automatisch beim Finanzamt berücksichtigt. Dieser beträgt max. 3.900 Euro pro Person und Jahr (13 % von 30.000 Euro).
Bei Gewinnen über 30.000 Euro ist eine Investition nötig, um über den Grundfreibetrag hinaus den Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen. Bis zu 45.350 Euro können z.B. durch Kauf von geeigneten Wertpapieren steuerfrei gestellt werden. Bei entsprechendem Gewinn und einem angenommenen Höchststeuersatz von 55 % können so bis zu 24.942 Euro vom Finanzamt zurückgeholt werden.


Rechenbeispiel


Geeignete Wertpapiere

Begünstigt sind Wertpapiere im Sinne des § 14 EStG - also u.a. Unternehmensanleihen, Staatsanleihen, Wohnbauanleihen, bestimmte Garantiezertifikate oder auch bestimmte Investmentfonds.

Diese müssen dem Betrieb mindestens vier Jahre gewidmet werden und eine Restlaufzeit von mindestens vier Jahren haben. Bei Verkauf vor Ablauf der Vier- Jahres-Frist kommt es zur Nachversteuerung, außer es werden ersatzweise begünstigte abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter angeschafft (Ersatzbeschaffung).

Über unser aktuelles Angebot an geeigneten Wertpapieren informieren wir Sie gerne!
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