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Informationen zur Kapitalertragssteuer auf Wertpapiere
Auf Basis gesetzlicher Vorgaben erhöht sich mit 1. Jänner 2016 die Kapitalertragssteuer auf Wertpapiererträge von 25 % auf 27,5 %. Betroffen sind sämtliche Wertpapiere (Aktien, Anleihen, Fonds etc.) und verbriefte Derivate.
Weitere Details zur Besteuerung von Wertpapieren finden Sie im nachstehenden Informationsblatt übersichtlich dargestellt.